Seit 24. Juni 2016 habe ich die Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 8f Tierschutzgesetz für das gewerbsmäßige Ausbilden von Hunden für Dritte oder die gewerbsmäßige Anleitung der Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter vom Veterinäramt Landkreis Karlsruhe.